AGB

1. Geltungsbereich, Allgemeines
1.1. Unsere Allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen (im folgenden: Allgemeine Geschäftsbedingungen) gelten für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch aus künftigen Geschäftsabschlüssen, sofern nicht wie für anwendungstechnische Beratung, die über die reine Produktinformation hinausgeht, insbesondere Systemberatung gesonderte Abreden getroffen werden müssen. Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

1.2. Alle früheren Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind hierdurch aufgehoben.

1.3. Soweit im folgenden vom Kaufgegenstand die Rede ist, umfaßt dieser Begriff Hard- und Software sowie Zubehör gleichermaßen.


2. Zustandekommen des Vertrages
2.1. Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Aufträge erlangen für uns Verbindlichkeit erst mit unserer schriftlichen Bestätigung oder mit Auslieferung der Ware.

2.2. Maßgebend für den Inhalt des Vertrages ist im falle einer Auftragsbestätigung die Auftragsbestätigung. Der Besteller hält sich auf jeden  fall 14 Tage an die Bestellung gebunden Erst wenn zu diesem Zeitpunkt der Vertrag von uns nicht bestätigt wurde oder die Ware nicht ausgeliefert wurde, kann der Besteller zurücktreten. Die Auftragsbestätigung kann auch durch Übermittlung einer E-Mail erfolgen.

2.3. Sollte die Auftragsbestätigung von Auftrag abweichen, so gilt im Bereich des Handelskaufes der Vertrag als zu den Konditionen der Auftragsbestätigung zustande gekommen, wenn der Käufer nicht innerhalb von 3 Tagen widerspricht.


3. Lieferzeit und Lieferung
3.1. Sofern eine Lieferfrist vereinbart ist, beginnt diese mit der Absendung der Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

3.2. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Kaufgegenstand das Lieferwerk, unser Lager oder unser Geschäftslokal verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt wurde.

3.3. Wird die von uns geschuldete Lieferung und Leistung durch unvorhersehbare und von uns unverschuldete Umstände verzögert (z.B. durch Arbeitskämpfe, Betriebsstörungen, Transporthindernisse, behördliche Maßnahmen -jeweils auch bei unserem Vorlieferanten- sowie nicht rechtzeitige Selbstbelieferung), so sind wir berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder nach unserer Wahl die Lieferung um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.

3.4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden zur Bereitstellung der technischen Voraussetzungen für die gegebenenfalls erforderliche Inbetriebnahme voraus.

3.5. Teillieferungen sowie Lieferungen vor der angegebenen Lieferzeit sind zulässig. Fixgeschäfte tätigen wir nicht.

3.6. Sollte dem Kunden aufgrund eines von uns verschuldeten Verzuges ein Schaden erwachsen, so ist er nur dann berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern, wenn der Verzug zumindest auf grober Fahrlässigkeit beruht. Das Recht zur Geltendmachung setzt ferner voraus, daß wir eine vom Kunden schriftlich gesetzte angemessene Nachfrist nicht eingehalten haben.

3.7. Wird ein Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, so werden wir, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, die durch die weitere Vorhaltung und Lagerung entstandenen Kosten, bei Lagerung in unserem Lager oder Geschäftslokal mindestens 0,5 % des Rechnungsbetrages für jeden angefangenen Monat, berechnen.
Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer gesetzten angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen und den Kunden mit angemessener verlängerter Frist zu beliefern.


4. Abnahme und Gefahrtragung
4.1. Die Art des Versandweges, die Wahl des Transportmittels und des Verpackungsmaterials bleibt uns überlassen. Wird vom Käufer eine besondere Versendungs- oder Verpackungsart gewünscht, trägt die daraus entstandenen Mehrkosten in jedem Fall der Käufer.

4.2. Wird der Liefergegenstand vom Kunden übernommen, so geht die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und Verschlechterung des Kaufgegenstandes mit der Übernahme auf ihn über. Im Falle der Versendung geht die Gefahr des Untergangs, der Beschädigung und Verschlechterung des Kaufgegenstandes in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in welchem wir die Ware an einen Spediteur oder Frachtführer übergeben, spätestens jedoch mit Verlassen des Werks oder des Lagers, und zwar auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir noch andere Leistungen, z. B. die Versendungskosten, Anfuhr und Aufstellung oder die Installation und Konfiguration übernommen haben.

4.3. Ist der Kaufgegenstand versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Abnahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

4.4. Verzögert sich die Sendung dadurch, das wir infolge gänzlicher oder teilweisen Zahlungsverzuges des Käufers von unserem Zurückbehaltungsrecht Gebrauch zu machen oder aus sonstigen vom Käufer zu vertretenden Gründen, so geht die Gefahr spätestens ab dem Datum der Mitteilung der Versandbereitschaft auf den Kunden über. Der Auftraggeber hat die Lieferung/Leistung in jedem Fall unverzüglich nach Aufforderung durch den Auftragnehmer an- oder abzunehmen.

4.5 Nimmt der Auftraggeber die Lieferung/Leistung nicht an, ist der Auftragnehmer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und zwar nach Wahl des Auftragnehmers Ersatz des entstandenen Schadens oder ohne Nachweis eines Schadens 10 von Hundert des vereinbarten Preises zu fordern. Der Nachweis eines geringen Schadens bleibt dem Abnehmer vorbehalten.


5. Mängelrügen und Gewährleistung
5.1. Gewährleistungsansprüche setzen im kaufmännischen Verkehr voraus, daß die Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten der §§ 377, 378 HGB beachtet werden.

5.2. Ist der Kunde nicht Kaufmann, so setzen Gewährleistungsansprüche bei offensichtlichen Mängeln eine unverzügliche Rüge und nicht offensichtlichen Mängeln eine Rüge innerhalb 1 Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn voraus.

5.3. Sind Mängelansprüche begründet, so leisten so leisten wir zunächst ausschließlich in der Weise Gewähr, dass die schadhaften Produkte oder ihre Teile nachgebessert oder durch Neue ersetzt werden. Schlägt ein zweimaliger Nachbesserungs- oder Ersatzlieferungsversuch fehl, so kann der Käufer nach seiner Wahl vom Kaufvertrag zurücktraten oder den Kaufpreis mindern.

5.4. Die Kosten für den Versand der mangelhaften Produkte tragen wir, wenn die Beanstandung begründet ist, ansonsten trägt sie der Käufer. Alle zu Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- und Materialkosten tragen wir, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache an einen anderen Ort als den Erfüllungsort verbracht wurde. Beim vom Käufer gewünschten terminlich besonders gebundenen Reparaturen, behalten wir uns die Berechnung der Reisekosten vor.

5.5. Für Gebrauchtprodukte werden jegliche Mängelansprüche ausgeschlossen, für Neuprodukte beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate nach Gefahrübergang.

5.6. Jegliche Mängelansprüche sind ausgeschlossen,
a) bei Änderung oder Instandsetzung des Kaufgegenstandes durch den Kunden oder Dritte ohne unsere schriftliche Einwilligung,
b) bei fehlerhafter, unsachgemäßer oder nachlässiger Verwendung oder Behandlung des Kaufgegenstandes durch den Kunden,
c) bei schuldhafter Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung (Benutzerhandbuch) und Wartungs- bzw. Pflegeanweisungen,
d) bei natürlicher Abnutzung oder sonstigen Umständen, die nicht von uns zu vertreten sind,
e) wenn der Kunde uns zur Vornahme von Mängelbeseitigungsarbeiten bzw. Ersatzlieferungen nicht in angemessener Weise und Zeit Gelegenheit gewährt hat,
f) bei Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel bzw. Einsatz ungeeigneter Zusatzgeräte und
g) bei Verwendung von Ersatzteilen oder Zubehör, die von uns nicht ausdrücklich freigegeben wurden,
h) wenn die gelieferten Produkte unsachgemäß behandelt wurden.

5.7. Für den Verlust von Daten und Programmen und deren Wiederherstellung haften wir ebenfalls nur in dem vorgenannten Rahmen und auch nur insoweit, als dieser Verlust nicht durch angemessene Vorsorgemaßnahmen des Kunden vermeidbar gewesen wäre. Insbesondere ist der Kunde verpflichtet, vor Beginn von Wartungs- oder Mängelgewährleistungsarbeiten eine vollständige Datensicherung vorzunehmen.


6. Haftung
6.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, über Gewährleistungsrechte hinausgehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchen Rechtsgründen, ausgeschlossen. Wir haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des Kunden, insbesondere Ansprüche wegen Betriebsunterbrechung, soweit nicht z.B. Schäden an privat genutzten Sachen oder wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften zwingend gehaftet wird. Weiter gilt die Haftungsfreizeichnung nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung unsererseits oder einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen von uns beruht.

6.2 Bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit einfacher Erfüllungsgehilfen von uns wird die Haftung auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt, bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nicht.

6.3 Macht ein Dritter Ansprüche wegen Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten (in Folgenden Schutzrechte) durch die von uns gelieferten Produkte gegenüber dem Käufer geltend und wird die Nutzung der Produkte hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, so werden wir nach Wahl des Käufer entweder die Produkte so ändern oder ersetzen, dass die Schutzrechte nicht mehr verletzen, aber im Wesentlichen dennoch den vereinbarten Spezifikationen entsprechen oder den Käufer von Lizenzgebühren für die Benutzung der Produkte gegenüber Dritten freistellen. Ist dies uns zu angemessenen Bedingungen nicht möglich, werden wir das Produkt gegen Erstattung der entrichteten Gebühren zurücknehmen. Für die Nutzung des Produktes können wir einen angemessenen Wertersatz verlangen.

Voraussetzung für eine Haftung ist jedoch, dass wir von den Ansprüchen Dritter wegen einer Schutzrechtsverletzung unverzüglich schriftlich vom Käufer verständigt werden, der Verkäufer die behauptete Verletzung nicht anerkennt und die Auseinandersetzung, einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen nur im Einvernehmen mit uns geführt wird. Stellt der Käufer die Nutzung des Produktes aus Schadensminderungs- oder sonstigen Gründen ein, ist er verpflichtet den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der Schutzverletzung nicht verboten ist.

Soweit der Käufer die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen uns ausgeschlossen. Gleiches gilt, soweit die Schutzrechtsverletzung auf speziellen Vorgaben des Käufers beruht, durch eine nicht vorhersehbare Anwendung oder dadurch verursacht wird, dass der Käufer das Produkt verändert oder zusammen mit nicht von uns gelieferten Produkten einsetzt.

Weitergehende Ansprüche des Käufers wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen. Das Recht des Käufers vom Rücktritt vom Vertrag sowie die oben aufgeführten Regelungen zur Haftung bleiben jedoch unberührt.


7. Preise und Zahlungen
7.1. Maßgebend sind die von uns genannten Preise. Sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich anderes vereinbart ist, gelten die Preise ab Lager bzw. Geschäftslokal. In den Preisen für Hardware und Standardsoftware sind die Kosten für eine handels- bzw. herstellerübliche Verpackung enthalten, zu den Preisen für die Lieferung von Ersatzteilen, Zubehör und Verbrauchsmaterialien treten diese Kosten hinzu.

7.2. Eine Anlieferung der Kaufgegenstände, eine Aufstellung von Geräten (Hardware) und Installation von Programmen (Software) durch uns sowie die Anleitung und Schulung von Bedienungspersonal wird gesondert in Rechnung gestellt, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

7.3. Warenlieferungen sind zu den in der Auftragsbestätigung von uns besonders genannten Bedingungen zahlbar. Wurden besondere Bedingungen und Fristen nicht genannt, so werden alle Rechnungsbeträge innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne jeden Abzug fällig. Ein Skontoabzug ist ausgeschlossen, wenn weitere fällige Zahlungsverpflichtungen des Käufers gegenüber uns noch offen sind.

7.4. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn wir über den Betrag endgültig verfügen können. Sofern Wechsel oder Schecks angenommen werden, geschieht dies nur erfüllungshalber und nicht an Erfüllungs statt. Durch die Entgegennahme von Wechseln oder Schecks übernehmen wir in Bezug auf Protesterhebung und rechtzeitige Vorlage keinerlei Verpflichtung. Sämtliche bei dem Einzug von Wechseln oder Schecks entstehende Spesen oder sonstige Kosten gehen zu Lasten des Kunden.


7.5. Kommt der Kunde trotz Mahnung seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nach oder liegt eine wesentliche Vermögensverschlechterung beim Kunden vor, so sind wir berechtigt, die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn wir bereits Wechsel oder Schecks angenommen haben. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen und die Erfüllung unserer Verpflichtungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verweigern. Wird unser Verlangen binnen einer von uns gesetzten angemessenen Frist nicht erfüllt, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Bei Zahlungseinstellung oder Überschuldung des Kunden entfällt die Setzung einer Nachfrist.

7.6. Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts insoweit befugt, als ein Gegenanspruch auf dem selben Vertragsverhältnis beruht.


8. Eigentumsvorbehalt
8.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Eine vollständige Bezahlung liegt, sofern Wechselgeschäft vorgenommen wurde, erst mit unserer vollständigen Befriedigung aus der Wechselhaftung vor.

Im kaufmännischen Verkehr bleibt die gelieferte Ware unser Eigentum, bis alle Forderungen aus der Geschäftsverbindungen einschließlich aller der nach Lieferung entstandenen erst künftig fälligen Forderungen beglichen sind. Sofern ein Kontokurrentverhältnis besteht, ist der sich daraus ergebende Saldo auszugleichen.

Bei Zahlungen mit Scheck geht das Eigentum erst mit Einlösung des Schecks auf den Kunden über. Zahlungen werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt.

8.2. Der Kunde ist verpflichtet, die Kaufgegenstände pfleglich zu behandeln. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.

8.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

8.4. Über Hardware und Zubehör darf der Kunde im ordentlichen Geschäftsgang weiterverfügen, über die Software nur, wenn es sich um einen endgültigen Erwerb handelt; bei Zurverfügungstellung von Nutzungsrechten an Programmen sind alle Eigentumsrechte des Herstellers/Lizenzgebers zu beachten. Für sie besteht mithin grundsätzlich ein Veräußerungsverbot. Eine Weiterverfügung an solche Endabnehmer, die die Abtretung der gegen sie gerichteten Entgeltforderung ausgeschlossen oder beschränkt haben, ist nicht statthaft. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen und Sicherheitsübereignungen der Vorbehaltsware, sind dem Kunden ohne unsere Zustimmung nicht gestattet.

8.5. Wir geben bereits jetzt die uns zustehenden Sicherheiten insoweit frei, als der Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt. Die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

8.6. Erfüllt der Kunde trotz Fälligkeit und Mahnung seine Leistungspflicht nicht, sind wir berechtigt, die Kaufgegenstände herauszuverlangen und zu verwerten. Ein Rücktritt liegt darin nur dann, wenn auf den Vertrag das VerbrKrG Anwendung findet, es sei denn, wir einigen uns mit dem Kunden, diesem den gewöhnlichen Verkaufswert des Kaufgegenstandes im Zeitpunkt der Wegnahme zu vergüten.

8.7 Wir behalten uns vor, für den Fall der Vereinbarung einer Ratenzahlung, Zahlung auf Ziel oder einer offenen Rechnung zur Sicherung unserer Ansprüche, ein Ablaufdatum im Kassensystem zu hinterlegen. Dieses wird vor einem Ablauf warnen und hat zu Folge, dass das System ohne Funktion ist bis es wieder freigeschaltet wird. Nach Ausgleich aller offenen Rechnungen werden wir das System wieder freischalten.


9. Vervielfältigung, Änderung, Weitergabe und Programmschutz
9.1. Dem Kunden ist die Vervielfältigung und Änderung der ihm verkauften und/oder zur Nutzung überlassenen Software sowie die vorübergehende Überlassung oder Erteilung von Unterlizenzen an Dritte untersagt.

9.2. Die Entfernung von Programmschutzmechanismen ist unzulässig.


10. Anwendbares Recht, Erfüllungsort
10.1. Für die Geschäftsbeziehung und die gesamte Rechtsbeziehung zwischen dem Kunden und uns gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den Internationalen Warenkauf (Convention on the International Sale of Goods) ist ausgeschlossen.

10.2. Alleiniger Erfüllungsort für Lieferung und Leistung ist unser Geschäftssitz.


11. Allgemeines
11.1 Mündliche Nebenabreden oder Zusicherung seitens der Vertreter oder sonstiger Mitarbeiter von uns sowie Änderungen oder Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Auf dieses Erfordernis kann nur durch eine gesonderte Vereinbarung verzichtet werden, die ihrerseits der Schriftform bedarf.

11.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ungültig sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen nicht berücksichtigt. Die ungültige Bestimmung ist so umzudeuten oder zu ergänzen, dass der beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird.


12. Gerichtsstand
Für alle Streitigkeiten, welche sich im Geschäftsverkehr ergeben, auch bei grenzüberschreitenden Lieferungen und Leistungen, ist, sofern der Kunde Kaufmann ist, als ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz vereinbart.
Wir haben auch das Recht, den Kunden an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.